beantragt d. Angeklagte,
die Hauptverhandlung auszusetzen und den Termin aufzuheben.
Begründung:
/ Angekl. ist entschuldigt nicht erschienen. Es ist neuer Termin zu bestimmen.
/ Angekl. ist nicht erschienen, sein Aufenthalt ist unbekannt. Das Verfahren ist vorläufig einzustellen. Eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung ist ausreichend.