Antrag auf Aussetzung wegen fehlender Akteneinsicht (§§ 228, 147 StPO)
Antrag auf Aussetzung nach zuvor abgelehnter Akteneinsicht, nun zB GA, – geht nicht mehr vor T
Antrag auf Aussetzung wegen neuen Aktenteilen (§ 265 Abs. 4 StPO)
Immer: Zur angemessenen Vorbereitung der Verteidigung und zur sachgemäßen Wahrnehmung der prozessualen Rechte des Angeklagten ist eine gründliche Einsichtnahme in die (neu) vorgelegten Unterlagen und deren Erörterung mit meinem Mandanten erforderlich.