Vorprüfung Formalia Säumnisfall:
Aufruf der Sache, § 220 ZPO
Zustellung Klage § 253 ZPO
Zustellung Ladung, § 335 Abs. 1 Nr. 2 (Zustellung an RA: § 176)
Einhaltung der Ladungsfrist: 1 Wo., § 217
(VU im SVV gem § 331 Abs. 3: Frist zur VA)
SVV 2 Wo, § 274 Abs. 3 ZPO – Frist zur Verteidigungsanzeige eingehalten 2 Wochen ab Zustellung § 276 Abs. 1 S. 1 mit Belehrung gem. § 276 Abs. 2 og. erteilt (= Formular)
– keine Verteidigungsanzeige bevor VU an GSt gelangt, § 331 Abs. 3 S. 1 a.E.
Neues Sachvorbringen/Sachantrag? > 1 Wo vorher zugestellt: § 335 Abs. 1 Nr. 3, § 132 ZPO
gilt nicht für Prozessanträge
– Fristen neues Vorbringen/neuer Antrag in SS rechtzeitig mitgeteilt? § 335 Abs. 1 Nr. 3:
– § 132 Abs. 1 neues Vorbringen 1 Woche;
– § 132 Abs. 2: nur Gegenerklärung: 3 Tage (abkürzbar aA § 226)
Säumnis (§ 331) = Nichtverhandeln (§ 333) des Beklagten ( d. Kl. § 330)
Nichtverhandeln = komplettes Nichtverhandeln, nicht nur zT i. S. d. § 334
Partei oder Vertreter (-) erschienen. Vertretung durch notwendigen SG oder einen Streithelfer gilt!
Unverschuldete ! Säumnis, § 337 ZPO: Vertagung?
Achtung: Art. 103 Abs. 1 GG Im Zweifel: Pflicht zur Vertagung vAw, § 337
Unverschuldete? Man muß nicht mit einem Verkehrshindernis rechnen und muß keine Reservezeit einplanen!
Unverschuldete? Auch: Offenkundige aus Akten, § 291 ZPO, wie unbeschiedener PKH-Antrag; bzw. erst unmittelbar vor Termin zurückgewiesen?
Zuwarten mind. 15 Minuten auch + gerade bei anwaltlicher Vertretung (kein VU gg aufgehaltenen Kollegen, § 13 BORA aF, ist weggefallen)
Verlegungs- oder Vertagungsgesuche? Nicht Verschleppungsabsicht
Beweiserhebung vor VU-Antrag ist möglich
Beweisaufnahme kann durchgeführt und danach immer noch VU beantragt werden.
Gute Methode, da ja BA nicht Teil der mV ist
(SVV § 331 Abs. 3) / Klagabweisungsantrag § 330 ZPO
Antragstellung: Proz. Nebenanträge + Streitwert
Oder: Urteil nach Lage der Akten, wenn bereits verhandelt (Anträge gestellt): kein Einspruch mgl.!
Wenn VB vorgeht, ist es ein technisch zweites!
Teilversäumnis- und Endurteil?
Antragstellung: Sachantrag (§ 137 Abs. 1 ZPO) / Prozessantrag (§ 331 Abs. 1) (1./2. VU!):
- HF + NF und beantrage, durch VU zu erkennen.
- Der Bekl. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- (Zustellung im Ausland) Die Einspruchsfrist wird auf 5 Wochen ab Zustellung (Aushang zur öff. Zustellung) dieses Urteils festgesetzt, § 339 Abs. 2 ZPO.
Zinsen fraglich? Teilrücknahme!
sonst Teilabweisung § 331 Abs. 2 durch echtes EndU, wohl (System Abs. 2/3 mit mV)
Zulässigkeit der Klage oder ggf. § 39 ZPO Rügelosigkeit!
Zulässigkeit – § 39 Abs. 2 ZPO gilt
Schlüssigkeit der kpl. Klage
Schlüssigkeit der Klage, § 331 Abs. 1, 2 ZPO (VU insoweit)