Wahrung der Interessen von Betroffenen betreffend beantragte bzw. beabsichtigte gerichtliche Anordnungen in folgenden Bereichen:
Verfahren betreffend die Anordnung einer Betreuung.
Verfahren betreffend die Anordnung einer Unterbringung.
Verfahren betreffend die Anordnung einer Freiheitsentziehung.